|
Frank Wagner
Hochvogelstraße 23
87435 Kempten
Tel: 0831 - 512 62 37
Mail: kontakt@allgaeuimmo.de
Steuernummer: UstNr. 127 / 284 / 20217
Hinweis im Sinne der Richtlinie 2000/31/EG (e-commerce-Richtlinie): Herr Horst Wagner ist Inhaber einer Erlaubnis nach §34c GewO ausgestellt von der Stadt Kempten Allgäu, Gewerbeamt, Rathausplatz 1, 87435 Kempten
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Entstehen eines Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustandegekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandekommene Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Pacht statt Miete, Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
2. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag zurückzuführen sind.
3. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung ohne jeden Abzug.
4. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a.) Kauf
Bei An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von Käufer 4%.
b.) Erbbaurecht
Bei Bestellung zw. Übertragung von Erbbaurecht 5% des Wertes des Erbbaurechtes, unter Berücksichtigung der Laufzeit und ggf. aus dem Preis für die Bestellung oder Übertrag des Erbbaurechtes ergibt, zahlbar von Erbbaurechtserwerber
c.) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrecht 1% berechnet vom Verkaufswert oder Ermangelung eines solchen vom Verkaufswert des Grundstücks vom Berechtigten.
d.) Miete und Pacht
Bei Miet- und Pachtverträgen von Büro, Praxisflächen und Hallen 3,6 Netto-Monatsmieten vom Mieter/Pächter, bei Miet/ Pachtverträgen von Handels und Gewerbeflächen 3,6 Netto-Monatsmieten von Mieter/Pächter. Zusätzlich 1,6 Monatsmieten bei Einräumung von Optionsrechten und Vormietrechten, auch wenn Ausübung noch ungewiss. 3% der anlässlich des Mietvertragsabschlusses vereinbarten Abstände oder Kaufpreise für Einbauten, Möbel, etc.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zusätzlich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
5. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf zw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
6. Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge einer Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so steht uns Ihnen gegenüber ein Anspruch in Höhe der Provision zu, die in einem direkten Vertragsabschluss angefallen wäre.
7. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten
|